Anmeldungen können in den Trainingsstunden erfolgen. Im Allgemeinen
ist sofortiges Mitmachen möglich (dazu Sportsachen mitbringen).
Hier finden Sie Wegbeschreibungen zu den
einzelnen Sportstätten.
Jahresbeiträge der einzelnen Abteilungen bzw. Sportgruppen zusätzlich:
Erwachsene
Kinder bis 18 Jahre
Aikido
EUR 15,00
EUR 15,00
JDK/FMA
EUR 45,00
EUR 25,00
Indiaca
EUR 15,00
EUR 15,00
Leichtathletik
EUR 10,00
EUR 10,00
Ski
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Tischtennis
EUR 30,00
EUR 10,00
Turnen
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EUR 10,00
Volleyball
EUR 85,00
EUR 35,00
In der Turnabteilung kommen bei einzelnen Kursen noch Kursbeiträge hinzu.
Die Mitgliedsbeiträge und Arbeitsstunden werden jährlich durch die
Jahreshauptversammlung und die Abteilungsbeiträge durch die
Abteilungsversammlung festgelegt.
Fälligkeit, Zahlungsweise, Verwaltungsbeitrag
Die Jahresbeiträge werden Mitte Februar fällig und per Lastschriftverfahren
eingezogen oder per Rechnung angefordert.
Neuaufnahmen werden nur noch nach dem Lastschriftseinzugsverfahren abgerechnet.
Bei Rechnungszahlung ist
zusätzlich ein Verwaltungskostenbeitrag von EUR 2,00 pro Rechnung zu
entrichten. Aufnahmegebühr und Verwaltungskostenbeitrag werden in
voller Höhe sofort fällig.
Personen, die im 1. Halbjahr (bis 30. Juni) in den Verein eintreten, zahlen
den vollen Jahresbeitrag, später Eintretende entrichten im Eintrittsjahr
nur den halben Jahresbeitrag.
Familienbeitrag
Der Familienbeitrag in Höhe von EUR 130,- im Jahr kann auf Antrag
in Anspruch genommen werden, wenn:
zwei Elternteile Vereinsmitglieder sind, wovon mindestens einer als aktives Mitglied geführt wird, oder
ein alleinerziehender Elternteil als aktives Mitglied geführt wird.
Im Rahmen des Familienbeitrages sind dann alle minderjährigen Kinder
dieser Eltern - mit Ausnahme des jeweiligen Abteilungsbeitrages - beitragsfrei.
Der Status "aktives Mitglied" beinhaltet die Verpflichtung zur Ableistung der
jeweils aktuell beschlossenen Arbeitsstunden (bzw. Geldersatz).
Beitragsbefreiung
Mitglieder, die wegen Wehrpflicht oder Zivildienst nicht am Sportbetrieb
teilnehmen könne, werden auf Antrag für die Dauer eines Jahres von der
Beitragszahlung befreit.
Arbeitsstunden
Jedes Mitglied hat pro Jahr 5 Arbeitsstunden zu leisten. Ausnahmen, die
keine Arbeitsstunden leisten brauchen:
passive Mitglieder
Mitglieder bis einschließlich 18 Jahre oder älter als 60 Jahre
im Jahr des Vereinseintritts
Geleistete Arbeitsstunden werden nach Ablauf des Kalenderjahres ermittelt.
Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde sind EUR 10,00 zu entrichten.
Aus Vereinfachungsgründen werden die errechneten Beträge bei Vorliegen
einer Einzugsermächtigung abgebucht.
Kündigung
Die Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich erfolgen und ist nur
zum Jahresende möglich.
Umzug, Namensänderung oder neue Kontonummer bitte uns rechtzeitig
bekanntgeben.